Im Folgenden möchten wir Ihnen eine Reihe von Anlässen nennen, in deren Zusammenhang die Erstellung von Gutachten sinnvoll sein kann:

  • Veräußerung oder Erwerb
  • Steuerliche Einordnung / Bedarfsbewertung
  • Projektentwicklung
  • Beleihung
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Aufspaltung von Betriebsvermögen
  • Bewertungen nach dem KAGB
  • Einordnung von Rechten und Belastungen
  • Insolvenz
  • Enteignung / Entschädigung
  • Umlegung / Grenzlegung
  • Grundstücksteilung
  • Zwangsversteigerung