Im Folgenden möchten wir Ihnen eine Reihe von Anlässen nennen, in deren Zusammenhang die Erstellung von Gutachten sinnvoll sein kann:
- Veräußerung oder Erwerb
- Steuerliche Einordnung / Bedarfsbewertung
- Projektentwicklung
- Beleihung
- Vermögensauseinandersetzungen
- Aufspaltung von Betriebsvermögen
- Bewertungen nach dem KAGB
- Einordnung von Rechten und Belastungen
- Insolvenz
- Enteignung / Entschädigung
- Umlegung / Grenzlegung
- Grundstücksteilung
- Zwangsversteigerung