Die Honorarhöhe orientiert sich üblicherweise an der Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband der vereidigten Sachverständigen).

  

Gerichtliche Gutachten werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) abgegolten.

 

Sprechen Sie uns in Ihrem speziellen Fall an - wir unterbreiten Ihnen gerne auch ein individuelles Angebot.