Öffentlich bestellt & vereidigt · IHK Berlin · Handelskammer Hamburg · MRICS
Wenn es auf eine belastbare Zahl ankommt – für Kauf, Erbschaft, Gericht oder Finanzierung – erstellen wir das Gutachten. Bundesweit, normiert, gerichtsfest.
§Bebaute und unbebaute Grundstücke gewerblicher und wohnungswirtschaftlicher Nutzung – normiert nach ImmoWertV sowie nach internationalen Methoden.
Effiziente Bewertung von Immobilienportfolios und Fondsvermögen, einschließlich Fondsbewertungen nach KAGB.
Spezialimmobilien, Denkmalobjekte sowie Grundstücke in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten.
Erbbaurechte, Wege- und Leitungsrechte, Baulasten, Wohnungsrechte, Nießbrauch und vergleichbare Rechtspositionen.
Gutachten im Auftrag von oder zur Vorlage bei Kreditinstituten – präzise, nachvollziehbar, verwendungsfertig.
Gutachten für Erbschafts-, Schenkungs-, Grundsteuer, Bewertungen in Scheidungsangelegenheiten – auch für zurückliegende Stichtage – Verkehrswertermittlungen in Zwangsversteigerungs- und Strafverfahren.
Grundstücksmarktanalysen, Portfolioanalysen und Plausibilitätsprüfungen als fundierte Entscheidungsgrundlage.
Belastbare Einschätzungen für spezifische Fragestellungen – ohne Umwege, mit klarer Aussage.
Auftraggeber
Eigentümer, Erben, Privatinvestoren, Steuerpflichtige
Amts-, Land-, Oberlandes- und Kammergericht, Staatsanwaltschaft
Beratung, Vertragsgestaltung, Erbrecht
Steuerliche Einordnung, Bilanzbewertung
Beleihungswertermittlung, Finanzierungsgrundlagen
Portfoliobewertung, KAGB-konforme Gutachten
Marktanalysen, Ankaufsprüfungen, Wertindikationen
Betriebsimmobilien, Sonderobjekte, Portfolios
Gemeinnützige Träger, Stiftungsvermögen
Honorar & Kosten
Die Honorarhöhe orientiert sich üblicherweise an der Honorarrichtlinie des BVS 2024 ↗ (Bundesverband der vereidigten Sachverständigen) in der jeweils aktuellen Ausführung. Maßgeblich sind dabei Art und Umfang des Bewertungsobjekts, der erforderliche Ermittlungsaufwand sowie der Verwendungszweck des Gutachtens.
Gerichtliche Gutachten werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) abgegolten. Die Vergütung richtet sich im Wesentlichen nach den gesetzlich festgelegten Stundensätzen und dem tatsächlichen Zeitaufwand.
Jeder Bewertungsauftrag ist anders – in Objektart, Komplexität und Verwendungszweck. Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt und den Anlass – wir nennen Ihnen schnell eine realistische Größenordnung.
Zur Person
Ursel Schäfer ist Architektin und von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin und der Handelskammer Hamburg öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Als Mitglied der Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS) verbindet sie fachliche Expertise mit anerkannten internationalen Bewertungsstandards – eine Kombination, die bei Spezialimmobilien, Portfolios und gerichtlichen Verfahren besonders trägt.
Das Büro ist auch unter der Partnerschaftsgesellschaft HRS-Immobilienbewertung tätig und erstellt Gutachten im gesamten Bundesgebiet.
Unsicher, ob ein Gutachten das Richtige ist? Wir sagen Ihnen kurz, was in Ihrer Situation sinnvoll wäre.